Transport und Lieferung
Wir sind stolz darauf, dass unsere Kunden aus ganz Europa und vielen angrenzenden Ländern kommen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, wenn es darum geht, Ihren bei uns erworbenen Stapler schnell und sicher an seinen neuen Einsatzort zu bringen.
Transport
Falls Sie ein bei uns gekauftes Gerät nicht selbst abholen wollen oder können, organisieren wir für Sie den Transport von unserem Lager zu Ihrem Standort. Dafür arbeiten wir mit zuverlässigen Speditionen zusammen und können aufgrund unserer Sonderkonditionen sehr günstige Frachtpreise anbieten. Fragen Sie einfach bei uns nach.
Innergemeinschaftliche Lieferung - Kunden aus EU-Ländern
Unternehmer aus den Ländern der Europäischen Union können bei Ihren zuständigen Finanzbehörden eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (gebräuchliche Abkürzungen: Deutschland USt-IdNr., Österreich UID, Niederlande BTW-nummer, Polen NIP) beantragen. Liegt eine Ust-IdNr. vor, und wird das Geräte in ein EU-Landa außerhalb Deutschlands exportiert, können wir Ihnen eine Nettorechnung für eine innergemeinschaftliche Lieferung ausstellen. Bitte geben Sie dafür bei einer Bestellung immer Ihre Ust-IdNr. an.
Die Einfuhr des Geräts in das Zielland ist dann auf einer Gelangensbestätigung (Entry Certificate) durch den Käufer zu bestätigen. Die Vorlage hierfür erhalten Sie von uns mit Ihrer Rechnung.
Export in Nicht-EU-Länder (Drittland)
Für den Export eines bei uns erworbenen Geräts in ein Nicht-EU-Land können wir Ihnen die Unterstützung durch eine Zollagentur anbieten, mit der wir regelmäßig zusammenarbeiten. So stellen Sie sicher, dass es nicht zu Auslieferungsverzögerungen kommt, alle notwendigen Papiere vorliegen und unnötige Steuern und Gebühren vermieden werden.
Für Kunden aus Drittländern können wir nur unter bestimmten Bedingungen Nettorechnungen ausstellen. Bei Nachweis der Einfuhr des Geräts in das Zielland anhand entsprechender Dokumente der Zollbehörden des Ziellands kann in aller Regel eine Erstattung der mit unserer Rechnung erhobenen Mehrwertsteuer durch die deutschen Finanzbehörden erfolgen.
Weitere Hinweise zur Steuerbefreiung bei Lieferung in ein Drittland finden Sie auf dieser Webseite der IHK Frankfurt: Checkliste für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen